Kann ich an einem Bildungsurlaubsseminar teilnehmen, auch wenn ich dafür keine Freistellung vom Arbeitgeber beantragen möchte?

Selbstverständlich kann sich jede/r für ein Bildungsurlaubsseminar anmelden.
Unsere Kennzeichnung als Bildungsurlaub bedeutet nur, dass
das Seminar als Bildungsurlaub anerkannt ist und man dafür den bezahlten Sonderurlaub gemäß Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz beim Arbeitgeber beantragen kann.
Schülerinnen und Schüler, Studierende oder Arbeitslose/Arbeitssuchende mit KölnPass erhalten auch für die Bildungsurlaubsseminare bei Nachweis die übliche Ermäßigung.